Ein Leben ist wertvoll - so wertvoll, dass manche Menschen Justitias Pfade verlassen, um es zu retten. Der Skandal um die Spenderorgane, die zahlungskräftigen Patienten zugeschustert wurden, versetzt derzeit nicht nur die Medien, sondern auch die Gesellschaft in Aufruhr: Organspender sind verunsichert, verlieren vielleicht sogar das Vertrauen in das Transplantationssystem. Potenzielle Spender sehen möglicherweise davon ab, sich einen Organspendeausweis zu besorgen und der Entnahme einzelner Organe nach dem bestätigten Hirntod zuzustimmen. Fakt ist: Spenderorgane lassen Schwerkranke weiterleben, daher kann die Medizin nicht darauf verzichten. Im Netz finden sich zahlreiche Websites, die ausführlich über Organspende informieren.
Wenn es um zentrale Fragen zum Thema Gesundheit geht, ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine geeignete Anlaufstelle. Unter www.organspende-info.de erklärt die Behörde genau, unter welchen Voraussetzungen einem Verstorbenen Organe entnommen werden dürfen: Erst, wenn der Hirntod von zwei unabhängigen, nicht mit der Transplantation betrauten Ärzten bestätigt wurde, ist eine Entfernung von Geweben, Leber, Herz oder Niere erlaubt. Allerdings stellen viele Menschen in Frage, dass ein Hirntod zweifelsfrei festgestellt werden kann. Zudem entsteht durch die maschinelle Beatmung eines Patienten mit Hirntod-Diagnose der Eindruck der Lebendigkeit - das Herz schlägt, der Körper ist warm und scheidet Kot und Urin aus.
"Beim Hirntod sind Großhirn, Kleinhirn und Stammhirn irreversibel ausgefallen, können also nicht mehr funktionieren", weiß Dr. Daniela Watzke, Referentin für Organspende bei der BZgA. "Würde die Beatmungsmaschine abgestellt, würde die Atmung aussetzen und auch die Lunge nicht mehr funktionieren. Gerade die zwingend erforderliche Beatmung ist ein Zeichen dafür, dass der Hirntod vorliegt." - Denn die Atemfunktion wird ausschließlich vom Gehirn gesteuert. Erhält der Körper keinen Sauerstoff, sterben die restlichen Organe ab.
Für eine Transplantation sind allerdings nur sogenannte "lebenswarme" Organe geeignet. Im Organspendeausweis, der auf den Seiten der BZgA zum Download hinterlegt ist, lässt sich festlegen, ob man als Spender zur Verfügung steht. Welche Organe und Gewebe entnommen werden dürfen, lässt sich einzeln benennen. Wer bereits einen solchen Ausweis besitzt und nun aufgrund der aktuellen Vorfälle verunsichert ist, sollte das Dokument jedoch keineswegs entsorgen. "Stattdessen sollte überlegt werden, den Ausweis eher mit einem 'Nein' auszufüllen", rät Dr. Watzke. "Falls der Betroffene den Hirntod stirbt, müssen ansonsten die Angehörigen entscheiden. Eine persönliche Entscheidung ist also in jedem Fall notwendig."
Dass sich die BZgA für Organspende stark macht, ist nicht weiter verwunderlich. Dass Facebook-Gründer Mark Zuckerberg das Thema auch zu einem Element seines Sozialen Netzwerks erklärte, lässt hingegen aufhorchen: Auf Anregung seiner Ehefrau - einer Ärztin - führte er für den US-amerikanischen und den britischen Ableger der Plattform in Zusammenarbeit mit der britischen Organisation "NHS Blood And Transplant" (NHSBT, www.organdonation.nhs.uk) eine Option ein, mit der sich die Organspendebereitschaft in der eigenen Chronik angeben lässt. Um auch tatsächlich als Spender gelistet zu werden, ist allerdings eine Registrierung bei der NHSBT erforderlich.
Dr. Daniela Watzke sieht diesen Vorstoß durchaus positiv: "Ich glaube, dass Facebook dazu geeignet ist, in der jungen Zielgruppe den Austausch über die Organspende anzuregen." Allerdings rät sie davon ab, detaillierte Spenderdaten wie beispielsweise die Art der zu entnehmenden Organe dort öffentlich zu machen. "Das sollte nur im Organspendeausweis oder gegebenenfalls in der Patientenverfügung erfolgen", betont die Expertin.
Wie wichtig eine klare Entscheidung für oder gegen Organspende ist, verdeutlichen auch die Seiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO, www.dso.de). Die Organisation koordiniert deutschlandweit die Verteilung von Spenderorganen anhand der Wartelisten. Neben den rechtlichen Grundlagen einer Organspende, die im Transplantationsgesetz geregelt sind, erklärt die Website beispielsweise auch die Möglichkeiten einer Lebendspende.
Zusätzliche Überzeugungsarbeit können die Geschichten von Transplantierten leisten - das wissen auch die Betreiber der Website www.organdonor.gov. Neben den üblichen Informationen zum Organspendeverfahren werden hier Menschen vorgestellt, denen ein neues Herz, eine neue Leber oder eine neue Niere das Leben retteten. Die Spender kommen ebenfalls nicht zu kurz - auch sie erhalten eine Würdigung in Text und Bild.
Der Organspendeskandal ist zweifelsohne erschütternd: Die Tatsache, dass mit dem Leben von Schwerkranken wie mit einer Ware gehandelt wird, lässt zu Recht Zweifel an der Ethik der Verantwortlichen aufkommen. Dr. Daniela Watzke kann die daraus resultierende Verunsicherung verstehen. "Dennoch gehört das System der Organtransplantation in Deutschland zu den Verfahren mit den höchsten Sicherheitsstandards", stellt sie klar. "Es sollte nicht vom Tun einiger weniger auf das gesamte System geschlossen werden. Die Organspendebereitschaft half besonders in den letzten Jahren, dass vielen Menschen das Leben gerettet werden konnte." Damit das auch weiterhin möglich ist, sollte jeder Einzelne eine gut überlegte Entscheidung treffen.
Christina Freko






