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Betriebliche Altersvorsorgung

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Es geht es weiter mit unserer kleinen Serie zum Thema Altersvorsorge. Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch erklärt heute die Betriebsrente, also die betriebliche Altersversorgung.

Jeder Angestellte hat das Recht auf diese steuerbegünstigte Vermögenssicherung und trotzdem nutzt mehr als die Hälfte aller Angestellten diese Möglichkeit nicht. "Daher ist es auf jeden Fall ein guter Tipp, einfach auf den Arbeitgeber zuzugehen und mal nach den Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu fragen."

Arbeitnehmer können davon doppelt profitieren. "Sie sorgen nämlich für das Alter vor und sparen auch noch Steuern und Sozialabgaben, denn die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung werden aus dem Bruttogehalt bezahlt."

Für die Arbeitgeber ergibt sich dadurch kein Nachteil - auch sie können sparen. "Denn für die Arbeitgeber entfallen die Lohnnebenkosten auf die Beiträge, die in die betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Außerdem brauchen sie sich nicht vor zu viel Verwaltungsaufwand zu fürchten, den nehmen nämlich die Anbieter den Arbeitgebern in der Regel komplett ab."

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Finanztipp vom 13.11.2010

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Die Sparbeiträge sind zunächst steuerfrei, die Renten werden aber bei der Auszahlung im Alter steuerpflichtig. Im Rentenalter sind die Steuersätze aber meist deutlich geringer. Auch wenn man den Arbeitgeber wechselt, braucht man sich nicht um das selbst eingezahlte Geld zu sorgen. "Das kann man auf jeden Fall mitnehmen.

Die Beiträge des Arbeitgebers bleiben außerdem erhalten, wenn die Einzahlungen mindestens fünf Jahre laufen und der Versicherungsnehmer älter als 25 Jahre ist."

Die betriebliche Altersversorgung ist zudem Hartz IV sicher und auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. 

 

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