Riester-Rente

Es geht weiter mit unserer kleinen Serie zum Thema Altersvorsorge. Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch erklärt heute die Riester-Rente.
Fast 14 Mio. Deutsche "riestern" und profitieren von staatlichen Zulagen. Doch nicht jeder kann "riestern": "Die Riester-Rente richtet sich an alle diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Aber auch an Beamte, Richter und Soldaten. Ehepartner von Begünstigten, die aber nicht zum genannten Personenkreis gehören, können auch gefördert werden."
Die Höhe der Riester-Zulage ist individuell unterschiedlich. "So bekommt beispielsweise ein Single maximal 154 Euro pro Jahr. Verheiratete erhalten den doppelten Betrag. Auch für Kinder gibt es vom Staat noch Extra-Zulagen." Junge Leute, die schon vor der Vollendung ihres 25. Geburtstages einen Riestervertrag abschließen, erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Um die staatliche Förderung zu bekommen, ist es erforderlich, einen Zulagenantrag zu stellen. "Damit dieser nicht vergessen wird, stellt man am besten gleich einen so genannten Dauerzulagenantrag über seinen Anbieter. Um die höchstmögliche Zulage vom Staat zu erhalten, muss man 4 Prozent des Bruttogehaltes vom letzten Jahr sparen. Dabei ist der Sparbetrag auf maximal 2.100 Euro im Jahr begrenzt."
Diese Beiträge können im Rahmen der
Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Hier können Sie Ihre
individuelle Riester-Rente und -Zulagen berechnen. Bis zum Eintritt
in den Ruhestand sind die auf die Beiträge gewährten
Zulagen und Erträge grundsätzlich steuerfrei, in der
Auszahlungsphase wird dann die Riester-Rente versteuert.
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn!








