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Heirat und Finanzen

Wenn jetzt im Frühjahr die ersten Sonnenstrahlen wieder wärmen und den Frühling ankündigen, stehen viele Paare vor großen Plänen: Bald herrscht wieder Hochbetrieb auf den Standesämtern.


Wenn jetzt im Frühjahr die ersten Sonnenstrahlen wieder wärmen und den Frühling ankündigen, stehen viele Paare vor großen Plänen: Bald herrscht wieder Hochbetrieb auf den Standesämtern.

Doch nicht nur die Hochzeitsvorbereitungen sollten gut überlegt sein. Auch danach muss man an einiges denken.

So sollte man dringend Konten, Sparbücher oder Versicherungen umschreiben lassen, rät Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch: "Denn wenn sich bei einem Partner der Name ändert, so müssen natürlich die wesentlichen Verträge auch entsprechend umgeändert werden."

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der neue gemeinsame Freistellungsauftrag. Das Volumen verdoppelt sich auf 1602 Euro. "Dabei kann der Freistellungsbetrag unter den Ehepartnern frei verteilt werden. Lag also der eine Ehepartner vor der Heirat mit seinen Zinseinkünften deutlich über dem Freistellungsbetrag, so kann er jetzt eventuell freie Teile bei seinem Ehepartner nutzen." Ähnlich sieht es bei den staatlichen Förderungen wie zum Beispiel der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie aus.

Nach der Hochzeit werden aber nicht nur die Konten zusammengelegt, sondern meistens auch Einnahmen und Ausgaben. Das Paar sollte sich dann über seinen gemeinsamen finanziellen Spielraum Klarheit verschaffen. "Was bleibt unter dem Strich vom Einkommen übrig, nachdem Miete und alles Übrige bezahlt ist? Wie soll sich die Wohnsituation mal ändern? Plant man ein Haus? Sind Kinder gewünscht? Über all diese Dinge sollte sich das junge Paar Gedanken machen."

Zieht das Paar außerdem nach der Eheschließung zusammen, kann es verschiedene Versicherungen wie die Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung zusammenlegen und den jeweils jüngeren Vertrag kündigen. Die Hausratversicherung sollte dann allerdings auf den eventuell größeren Hausrat angepasst werden. Das gilt allerdings auch für unverheiratete Paare.
 

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