Leckende Rohre, laute Baustellen oder schimmelnde Wände. Solche Wohnungsmängel können dem Mieter das Leben zur Hölle machen: Zeit um Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Der ist aber oft schwer zu erreichen oder reagiert erst gar nicht.
Radio Bonn Rhein-Sieg informiert, welche Rechte und
Ansprüche Mietern bei Mänglen zustehen.
Vier Fragen an Rechtsanwalt Werner Esser vom Deutschen
Mieterbund.
Frage 1:
Wann darf der Mieter in eine Ersatzwohnung auf Kosten des Vermieters ziehen?
Frage 2 :
Ab wann kann man den Mangel der Wohnung selber beseitigen und die Kosten vom Vermieter zurück verlangen?
Frage 3:
Inwiefern muss der Mieter dem Vermieter beim Besichtigungstermin entgegen kommen?
Frage 4:
Wann kann man die Miete mindern und in welcher Höhe?



