Kinder sollten von klein auf lernen, mit Geld verantwortungsvoll umzugehen. Dabei ist der Einsatz von Taschengeld äußerst hilfreich, erklärt Finanzexperte Maximilian Blusch.
Das garantiere zwar nicht, dass Jugendliche keine Fehler mit Geld machen, aber: "Fachleute wissen, dass die Anfälligkeit für diese Fehler durch einen frühen Umgang mit Geld - also frei verfügbarem Geld für den Jugendlichen - sinkt. Rein rechtlich gesehen gibt es keinerlei Rechtsanspruch des Jugendlichen auf Taschengeld und somit auch keine Verpflichtung für die Eltern."
Wer sich über die Höhe des Taschengeldes nicht sicher ist, bekommt zum Beispiel Orientierungshilfen vom Jugendamt. "So sollten Kinder unter sechs Jahren etwa 50 Cent bis zwei Euro in der Woche erhalten. Zehnjährigen sollte man schon zwölf bis 14 Euro im Monat zubilligen. Bei 18-Jährigen darf das Taschengeld dann auch 60-70 Euro monatlich betragen."
Dabei ist es wichtig, dass das Geld möglichst regelmäßig gezahlt wird. Nicht sinnvoll ist es, wenn man oft 'nachschießt', weil das Geld verbraucht ist. "Genauso wenig allerdings wie eine Kürzung beispielsweise als Strafmaßnahme für schlechte Schulleistungen."
Gesetzlich festgelegt ist auch, was Minderjährige von ihrem Taschengeld selbstständig kaufen dürfen. "Danach dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Erlaubnis der Eltern zum Beispiel bestimmte Dinge rechtswirksam kaufen, wenn sie dies aus dem Taschengeld tun. Dies ist im Regelfall beim Kauf von kleineren Gütern in Geschäften der Fall, aber beispielsweise der Kauf einer mehrere Hundert Euro teuren Stereoanlage wäre durch diesen Taschengeld-Paragraphen nicht abgedeckt und die Eltern können im Zweifelsfall eine Rückabwicklung des Geschäftes verlangen."
Wann es sinnvoll sein kann, für die Kinder ein eigenes Konto einzurichten, sollten die Eltern gemeinsam entscheiden. Sie müssen letztlich auch bei der Bank oder Sparkasse mit unterschreiben. Die Eltern können einen bestimmten Höchstbetrag festlegen, der vom Konto abgehoben werden darf. Konten für Kinder können nicht überzogen werden. Grundsätzlich bieten diese Jugendgirokonten fast dieselben Funktionen wie die Konten für Erwachsene: Mit ihrer Kundenkarte und der dazugehörigen Geheimzahl (Pin) können die Kinder am Automaten Geld abheben und überweisen oder auch Daueraufträge einrichten. Im Gegensatz zu Girokonten für Erwachsene sind diese Konten fast immer kostenlos.
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn







