Juristischer Teilerfolg für den 1. FC Köln: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die ursprünglich ausgesprochene Strafe nach den Krawallen beim letzten Bundesliga-Spiel gegen Bayern München (1:4) ein wenig abgeschwächt. Zum ersten Heimspiel der neuen Zweitliga-Saison gegen den SV Sandhausen am 10. August (18 Uhr) sind maximal 27.500 Fans zugelassen.
Ursprünglich hatte das DFB-Sportgericht einen Teilausschluss beantragt, der besagte, dass lediglich 20.000 Karten für das Heimspiel gegen Sandhausen verkauft werden dürfen - 5.000 davon an Gästefans. Darüber hinaus war der FC zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verdonnert worden.
Die Kölner legten Einspruch ein und hatten damit Erfolg. Nun dürfen immerhin 22.500 FC-Anhänger sowie 5.000 Gästefans die Partie im Rhein-Energie-Stadion besuchen. Die Karten müssen personalisiert und ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben, es kommen nur Sitzplatzkarten in den Verkauf.
Die Geldstrafe wurde auf 40.000 Euro reduziert. Allerdings muss der FC weitere 40.000 Euro für Sozialprojekte zur Gewaltprävention aufwenden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kurz vor Abpfiff des letzten Bundesliga-Heimspiels gegen Bayern München am 5. Mai zündeten Kölner Zuschauer eine große Menge an Rauchpulver und hüllten damit den kompletten Block in eine schwarze Rauchwolke. Nach Spielschluss kletterte eine Gruppe von Kölner Anhängern über die Zäune in den Stadioninnenraum.

