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Verliebt, verlobt, verheiratet Just married!

Wenn man frisch verheiratet ist, beginnt ein ganz neuer Lebensabschnitt. Auch finanziell ändert sich eine Menge. Das fängt schon mit der Änderung des Girokontos an


Wenn man frisch verheiratet ist, beginnt ein ganz neuer Lebensabschnitt. Auch finanziell ändert sich eine Menge. Das fängt schon mit der Änderung des Girokontos an, erklärt Finanzexperte Maximilian Blusch: "Hier ändert sich zum Beispiel meist der Name oder die Kontovollmacht muss ergänzt werden, damit der Ehepartner auch im Krankheitsfalle an Geld kommt. Eventuell richten Sie auch ein neues gemeinsames Konto ein, das spart Ihnen dann noch Kontoführungskosten."

Auch einige Versicherungen lassen sich nach der Heirat zusammenlegen: Zum Beispiel die Hausrat-, die Haftpflicht- und auch die Rechtsschutzversicherung. Dabei sollte grundsätzlich der ältere Vertrag fortgeführt werden.

Mit einem Steuerberater sollte man die Steuerklassen sinnvoll aufteilen, denn das hat unter Umständen Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld. "Wichtig ist auch, dass die Partner die Freistellungsaufträge anpassen, denn mit der Heirat verdoppelt sich der Sparerpauschbetrag auf 1602 Euro im Jahr. Den können Sie jetzt nach der Heirat so aufteilen, dass möglichst bei keinem der Partner irgendwo Steuer anfällt."

Damit die Eheleute im Notfall umfassend füreinander handeln und entscheiden können, brauchen sie zudem eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht. "Denn anders als viele Leute glauben, ist der Ehepartner im Krankheits- oder auch Todesfall nicht automatisch zur Vertretung berechtigt. Soll die Vorsorgevollmacht auch Grundstücksgeschäfte einschließen, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich."

Liegt kein Ehevertrag vor, bleibt jeder Ehepartner Alleineigentümer der Werte, die er in die Ehe eingebracht hat. Alle während der Ehe erworbenen Güter und Rechte - zum Beispiel das auf Rente - stehen dagegen den Partnern gemeinsam zu. "Durch einen Ehevertrag kann man dies jedoch anders regeln. Kommt es zu einer Scheidung, wird das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen auf die beiden Partner zu gleichen Teilen verteilt. Bekommt ein Partner während der Ehe etwas geschenkt oder erbt etwas, so darf er dieses Gut für sich behalten."

 

Hier finden Sie weitere Informationen: 

www.sparkasse-koelnbonn.de/mag_foer_uech.aspx

www.test.de/Heiraten-Gute-Gruende-fuer-die-Ehe-1577950-1578634/
 

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