Autoversicherung wechseln

Der Finanztipp bei Radio Bonn/Rhein-Sieg wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

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Im Herbst stellt sich in jedem Jahr die Frage: Wechsle ich meine Autoversicherung? Tipps und Tricks zum Wechsel gibt’s heute im Finanztipp.

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Die richtige Autoversicherung sollte immer günstig und gut sein. Wechseln ist einfach, das geht meist zum Jahresende. Einen Monat vorher kann man kündigen, dass wäre dann der 30. November. Ein sofortiges Kündigungsrecht gibt’s auch: Wenn die Beiträge steigen oder euer Auto in eine andere Klasse eingeteilt wird. Auch wer ein anderes Auto kauft hat die freie Auswahl. Holt euch vor einem Wechsel ein aktuelles Angebot ein und vergleicht das. Generell besteht eine Autoversicherung aus zwei Bausteinen: Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Haftpflicht braucht jeder. Sie springt ein, wenn Ihr mit Eurem Wagen Personen verletzt oder z.B. andere Autos, Zäune, Schilder oder Poller beschädigt. Die Deckungssumme sollte bei 100 Millionen Euro liegen. Achtet darauf, dass Eure Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit durch Euch alle Kosten – ohne Selbstbeteiligung – übernimmt, also zum Beispiel wenn Ihr aus Unaufmerksamkeit eine rote Ampel überfahren habt. Dann gibt’s die Kaskoversicherung. Die könnt Ihr freiwillig abschließen. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Es gibt zwei Alternativen. Die Teilkasko übernimmt Schäden wie Diebstahl, Hagel oder Glasbruch. Die lohnt sich vor allem bei Fahrzeugen mit einem hohen Wiederverkaufswert. Noch mehr zahlt die Vollkaskoversicherung. Die zahlt auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto. Sie ist wichtig für Neuwagen und teure Autos oder bei einer Finanzierung. Ein paar Tipps zum Wechseln gibt’s von unserem Finanzexperten Maximilian Blusch:

„Versicherungen unterscheiden sich in Preis und Leistung. Schaut also genau hin, am besten bevor Ihr ein neues Auto kauft. Und achtet auf die Typenklasse Eures Fahrzeugs, die einen wesentlichen Einfluss auf die Prämie hat. Günstiger wird es beispielsweise, wenn Ihr wenig fahrt, einen Stellplatz oder Garage habt und der Versicherer beim Unfall die Werkstatt aussuchen darf oder zum Beispiel nur eine Person das Auto fährt. Wenn Ihr kleinere Schäden im Rahmen der Selbstbeteiligung selber tragt, gibt es einen Beitragsrabatt. Normalerweise ist es sinnvoll eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko oder 300 Euro in der Vollkasko zu vereinbaren. Wenn Ihr verschiedene Versicherungen bei einer Gesellschaft bündelt, könnt Ihr besser über Rabatte verhandeln. Auch wenn Ihr Fahrassistenzsysteme nutzt, zum Beispiel Notbremssysteme, geben manche Versicherer einen Rabatt.“

Haltet Euch unbedingt an vereinbarte Sonderbedingungen, sonst zahlt die Versicherung im Schadensfall möglicherweise nicht.

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