Bewährungsstrafen im Cum-Ex-Prozess

Die sogenannten "Cum-Ex"-Aktiendeals sind strafbar. Das hat das Bonner Landgericht entschieden. Angeklagt waren zwei britische Aktienhändler, sie bekamen Bewährungsstrafen von einem Jahr sowie einem Jahr und zehn Monaten.

Einer von den Beiden hatte schon während des Prozesses angekündigt, seine Steuerschulden begleichen zu wollen. Die Privatbank, die mit den Geschäften zu tun hatte, muss nun rund 176 Millionen Euro zahlen. Der Prozess in Bonn war der erste seiner Art. Experten rechnen, dass es jetzt zu einer regelrechten Prozess-Flut kommen könnte. Bei den "Cum-Ex"-Deals wurden Aktien so schnell hin und her verkauft, bis dem Staat unklar war, wem die Aktien eigentlich gehören. Das haben die Aktienhändler dann ausgenutzt und die Kapitalertragssteuer vom Staat zurückgefordert, die sie aber vorher gar nicht gezahlt hatten. Der finanzielle Schaden beträgt mehrere Milliarden Euro. CM

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