Bonner Urteil wegen "Stealthing" rechtskräftig

Das Urteil des Bonner Amtsgerichts gegen einen 34-Jährigen Mann wegen "Stealthings" ist jetzt rechtskräftig. "Stealthing" bedeutet, wenn ein Mann beim Sex heimlich das Kondom abzieht.

Und genau das tat der Mann bei einem Tête-à-Tête auf dem Bonner Straßenstrich, die betroffene Frau merkte das erst nach vollendetem Geschehen. Der Mann floh, die Frau notierte sich aber noch das Kennzeichen seines Autos, am nächsten Tag nahm ihn die Polizei vorläufig fest. Das Amtsgericht hatte den Mann bereits im Februar wegen sexuellen Übergriffs zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Zunächst hatte der Mann Berufung eingelegt, diese jetzt aber wieder zurückgezogen, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist.

DG

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