Cum-Ex-Deals strafbar

Die sogenannten Cum-Ex-Aktiendeals sind wohl strafbar. Das hat der Richter während des Prozesses am Bonner Landgericht gesagt. Der Tatbestand einer Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall sei grundsätzlich erfüllt. Damit gibt er die Fahrtrichtung für die weiteren Verhandlungstage vor.

© Landgericht Bonn

Bisher war offen, ob die Justiz die Milliardengeschäfte mit Aktien als strafbar werten würde oder ob lediglich auf legale Weise Gesetzeslücken ausgenutzt wurden. Jetzt geht es im weiteren Verlauf auch um die Frage, ob sich nicht nur die angeklagten Aktienhändler, sondern auch die Banken strafbar gemacht haben. Bei den Cum-Ex-Deals werden Aktien mehrfach und immer wieder verkauft. Dann holten sich die Händler Steuern vom Staat zurück, die sie gar nicht gezahlt hatten. CM

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