Haft für Mutter nach Kindesmisshandlung

Fünfeinhalb Jahre Haft - das ist das Urteil für eine junge Mutter aus Bonn. Das Bonner Landgericht sah es als erwiesen an, dass sie ihre wenige Wochen alte Tochter im Feburar 2019 in drei Fällen schwer misshandelt hat.

© Landgericht Bonn

Sie hatte das Kind mit einem Spielzeugauto verletzt, gegen eine Türzarge geschlagen und heftig geschüttelt. Erst einige Tage später brachte sie das Kind zum Kinderarzt. Der schickte Mutter und Kind sofort ins Krankenhaus. Dort stellte sich heraus, dass der Säugling schwere Verletzungen erlitten hatte, unter anderem war die Schädeldecke und auch der Oberarm mehrfach gebrochen. Es bestand akute Lebensgefahr. Die Angeklagte hatte zugegeben, ihre Tochter verletzt zu haben. Sie sei überfordert gewesen. Mit dem Urteil folgte das Gericht der geforderten Haftstrafe der Staatsanwaltschaft. Die Tochter der Frau lebt in einer Pflegefamilie. MoF

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