Haftbefehl im Mordfall Claudia O. aufgehoben

Es gibt eine überraschende Wendung im Prozess im Mordfall Claudia O.: Das Bonner Landgericht hat heute den Haftbefehl gegen den 66-jährigen Angeklagten aufgehoben. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Grund dafür: Die Beweismittel seien verunreinigt worden und könnten somit nicht mehr verwendet werden, heißt es vom Landgericht.

© Landgericht Bonn

Die einzigen Indizien in dem Fall sind zwei DNA-Spuren des Beschuldigten, die am Körper der Toten gefunden wurden. Das Gericht glaubt jetzt aber, dass die Spuren in einem Labor verunreinigt worden sein könnten. Somit besteht kein dringender Tatverdacht mehr gegen den 66-Jährigen.

Die damals 23-Jährige Claudia O. war 1987 in Lohmar ermordet worden. Der Angeklagte war damals schon einmal in Verdacht geraten. Aber auch dann wurde der Haftbefehl wieder aufeghoben, weil ihm die Tat nicht sicher nachgewiesen werden konnte.

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