IT-Mitarbeiter muss Kundendaten schützen - Kündigung

Das Siegburger Arbeitsgericht hat der fristlosen Kündigung eines IT-Mitarbeiters zugestimmt. Dieser hatte Kundendaten missbraucht und damit gegen seine Pflichten verstoßen. Der Fall klingt kurios: Der Mann bestellte von einem fremden Rechner Kopfschmerztabletten für zwei Vorstandsmitglieder eines Kunden.

Die Daten zur Zahlung der Tabletten hatte er vorher von einem verschlüsselten Rechner auf einen Stick heruntergeladen. Zusammen mit der Bestellung gab es den Hinweis, dass der Datenmissbrauch der eigenen Daten sehr einfach sei, was wohl zu Kopfschmerzen führen müsse. Über die anscheinenden Sicherheitslücken hatte er zuvor allerdings nicht informiert. Nach Ansicht der Richter hat der Mann gegen seine Pflichten verstoßen. Sensible Kundendaten seien zu schützen.

DG

Weitere Meldungen