Kein Rodungsverbot

Das Verwaltungsgericht Köln hat die drei Klagen des BUND NRW im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau Hambach abgelehnt.

© Foto: Daniel Dähling

Der BUND hatte seine Klagen gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans bis 2020 und gegen eine Enteignung gerichtet. In beiden Fällen folgte das Gericht den Ausführungen des BUND nicht. Vor den Urteilen hatte die Kammer den Beteiligten einen Vergleich vorgeschlagen. Dieser sah vor, dass RWE bis Ende 2020 auf Rodungen verzichtet. Dafür solle der BUND seine Klagen zurückziehen. Der Vorschlag wurde aber von RWE abgelehnt. Gegen das jetzt beschlossene Urteil kann Berufung eingelegt werden.

TH

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