Keine Einigung bei Maskenprozess

Der Maskenprozess vor dem Bonner Landgericht geht in die zweite Runde. Die Parteien konnten sich heute beim Auftakt nicht einigen - jetzt müssen Beweise vorgelegt werden. Bei dem Prozess geht es um 110.000 Atemschutzmasken, die die Bundesrepublik Deutschland im Frühjahr gekauft, aber nicht bezahlt haben soll.

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Die klagende Firma fordert deshalb jetzt über eine halbe Million Euro, neben dem Verkaufspreis auch für Zinsen und Anwaltskosten. Konkret geht es jetzt im weiteren Prozessverlauf um die Begründung der Bundesrepublik. Sie sagt, die Masken entsprächen nicht dem geforderten Qualitätsstandard. Das soll jetzt ein Sachverständiger klären. Der Prozess hat eine Signalwirkung, weil noch viele ähnliche Prozesse gegen die Bundesregierung anstehen. Dabei fordern Maskenfirmen Millionenbeträge für gelieferte Schutzmasken. CM

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