Klangwelle fürs Ahrtal: Naturschützer zeigt Veranstalter an

Ein Bonner Naturschützer hat jetzt Anzeige gegen die Veranstalter der Klangwelle fürs Ahrtal eingereicht. Der Grund: Besonders starke Himmelsstrahler, die angeblich bei der Klangwelle eingesetzt werden, würden vorbeifliegende Vögel stören und gegen Naturschutzrecht verstoßen.

© Markus Werner

Die Nutzung so genannter Skybeamer, die besonders hell und weit in den Himmel strahlen sei während der Vogelzugzeiten von der Stadt Bonn verboten worden. Wie die Veranstalter nun mitteilen, kämen diese Skybeamer allerdings gar nicht bei der Klangwelle zum Einsatz. Unter Einhaltung der Naturschutzlinien würden herkömmliche Bühnenscheinwerfer genutzt werden, die in den Himmel strahlen würden. Weil die Stadt Bonn und die Bezirkregierung Köln nach GA-Informationen zunächst nicht auf die Schreiben des Naturschützers reagierten, hat dieser jetzt außerdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bezirkregierung eingereicht. Die Stadt Bonn prüft diese jetzt, um anschließend eine Stellungnahme an die Bezirksregierung abzugeben.

ES

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