Kölner Geiselnehmer erstmal nicht vor Gericht

Der Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof kann wohl erstmal nicht vor Gericht gestellt werden.

Der 55-jährige ist laut einem medizinischen Gutachten für die Kölner Staatsanwaltschaft zur Zeit nicht verhandlungsfähig - das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Mohamed R. hatte im Oktober 2018 mit einem Brandsatz eine 14-jährige schwer verletzt und eine Frau als Geisel genommen. Er wurde von sechs Schüssen des Sondereinsatzkommandos getroffen und lag danach wochenlang im künstlichen Koma. Der Gutachter hält es aber für möglich, das er in einer Reha-Klinik gesund genug für ein Gerichtsverfahren werden könnte. Sein Anwalt hat bereits Haftbeschwerde eingelegt und fordert eine Verlegung in eine neurologische Reha-Klinik.

TH

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