Kollegen nicht in der Toilette einsperren!

Wer bei der Arbeit Kollegen in der Toilette einsperrt, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht in Siegburg entschieden und die Klage gegen die Kündigung abgewiesen. Kollegen im Lager einer Firma im RBRS-Land waren wohl schon öfters in Streit geraten.

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Als einer der beiden Streithähne auf Toilette war, schob sein Kollege ein Blatt Papier unter der Türe durch und stieß dann gegen das Schloss, so dass der von innen steckende Schlüssel rausfiel, und zog diesen auf dem Blatt liegend unter der Toilettentüre heraus. Der Eingesperrte kam erst wieder aus der Toilette, nachdem er die Türe aufgetreten hatte. Der Verursacher bekam dafür die fristlose Kündigung, die nun vom Gericht bestätigt wurde. CM

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