Mietbürgschaft

Der Finanztipp bei Radio Bonn/Rhein-Sieg wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

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An den letzten Umzug kann man sich meist gut erinnern. Jede Menge Kisten und Schlepperei. Und kosten tut‘s auch eine ganze Menge. Der Möbelwagen, die Renovierung der alten und der neuen Bude, neue Möbel, der Makler und, und, und… Und dann ist für die neue Wohnung auch noch die Mietkaution fällig. Dafür gibt’s aber verschiedene Möglichkeiten.

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Beim Einzug in eine neue Wohnung darf der Vermieter von Euch bis zu drei Kaltmieten als Kaution verlangen. Diese könnt Ihr in bar oder auch als Bürgschaft leisten. Wenn Ihr Euch für die Barzahlung entscheidet gilt: Ihr dürft die Kaution in drei Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten in den Folgemonaten. Euer Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Geld anlegen. Wenn am Ende der Miete keine Schäden in der Wohnung oder ausstehende Abrechnung bestehen, muss Euch der Vermieter die Mietkaution wieder zurückzahlen. Gerade beim Umzug sitzt das Geld aber meistens nicht locker und die Kaution kann schnell auch über 1000 Euro liegen. Daher gibt es eine Alternative zum Bargeld. Finanzexperte Maximilian Blusch:

„Fragt Euren Vermieter ob er anstelle von Bargeld auch eine Mietbürgschaft einer Bank oder Versicherung akzeptiert. Mit dieser sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Vermieter genauso für den Fall eventueller Mietschäden abgesichert wie mit der Barkaution. Selbstschuldnerisch bedeutet dabei, dass Euer Bürge, also zum Beispiel die Versicherung, für die Verpflichtung aus Eurem Mietvertrag geradesteht, wie Ihr selbst. Das bringt Euch mehrere Vorteile: Ihr könnt das Geld für die Kaution behalten und es für andere Dinge wie zum Beispiel neue Möbel verwenden. Außerdem müssen sich weder Ihr noch der Vermieter mit der Anlage der Kaution zum Beispiel auf einem Sparbuch beschäftigen. Möchte Euer Vermieter am Ende der Mietzeit die Bürgschaft in Anspruch nehmen, prüft bei bestimmten Anbietern ein Mietrechtsexperte Eures Bürgen, ob er das darf. Bei der Barkaution kann der Vermieter das Geld einfach behalten; Euch bleibt oft nur noch der Weg vor Gericht. Verliert Ihr während der Mietzeit Euren Job, so übernehmen manche Anbieter die Kosten für die Bürgschaft bis zu zwei Jahren.“

Für die Mietbürgschaft zahlt Ihr je nach Anbieter zwischen etwa 3 und 5 Prozent der Kautionssumme im Jahr – meist gibt es dabei einen Mindestbetrag von 50 bis 100 Euro. Die Mietbürgschaften gibt es meist bequem online bei Eurer Sparkasse oder Bank.


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