Mord oder nicht? Bundesgerichtshof kassiert Bonner Urteil

Ein Mann, der im vergangenen Jahr in Weilerswist seine Eltern erstochen hatte, muss nochmal vor Gericht. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern entschieden und damit das Urteil des Bonner Landgerichts gekippt.

© Landgericht Bonn

Das hatte den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Der damals 29-jährige Sohn hatte im April 2019 seinen Vater mit rund 30 Messerstichen getötet, anschließend erstach er auch die Mutter, die die Polizei gerufen hatte. Das Landgericht hatte die Tötung der Mutter als Totschlag gewertet, die des Vaters als Mord. Der BGH sah die Voraussetzungen für ein Mordurteil aber nicht gegeben. Er bezweifelt dass die Tötung heimtückisch war und der Vater wehrlos war, wie es die Bonner Richter angenommen hatten. Jetzt muss eine andere Strafkammer des Landgerichts den Fall neu verhandeln. CM

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