Mord-Urteil rechtskräftig

Das Urteil gegen den Mörder einer 17-Jährigen in einer Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Verteidigung als unbegründet abgelehnt. Die Verteidigung wollte ein milderes Urteil erreichen.

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Nun muss der 19-Jährige Täter wegen Mordes eine zehnjährige Jugendstrafe absitzen. Er hatte die 17-Jährige Schülerin aus Unkel in Bonn kennengelernt. Weil sie ihren letzten Zug verpasst hatte, kam sie mit in die Obdachlosenunterkunft, in der der Täter wohnte. Als sie seine sexuellen Avancen ablehnte, hat der 19-Jährige sie in der Nacht auf den ersten Dezember 2018 vergewaltigt und dann ermordet. CM

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