Nach Geisterfahrt der Linie 66: Konsequenzen für ganz NRW

Nach der Geisterfahrt einer Stadtbahn der Linie 66 Ende Dezember hat die Bezirksregierung Düsseldorf Änderungen für ganz NRW beschlossen.

© Foto: Daniel Dähling

Die Sicherheitsfahrschaltung von Straßenbahnen soll so umgebaut werden, dass die Fahrer alle 15 Sekunden einen Schalter oder Mechanismus in der Bahn betätigen müssen, um ein Lebenszeichen zu geben. Passiert das nicht, wird die Bahn automatisch abgebremst. In Bonn musste bisher permanent ein Knopf oder ein Pedal gedrückt werden. Die neue Anordnung gilt ab sofort, aber es gibt eine zweijährige Überbrückungsphase für die Betriebe. NRW-weit müssen jetzt 1.700 Bahnen umgerüstet werden. Die Kosten hängen vom jeweiligen Bahnmodell ab.

Im Fall der Linie 66 im Dezember ist jetzt auch klar: der Fahrer muss so eingesackt sein, dass er die Sicherheitsfahrschaltung durch sein Körpergewicht dauerhaft gedrückt gehalten hat. Dadurch wurde die Bahn nicht automatisch gebremst.

TH

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