Revision gegen Urteil gegen Bonner Polizisten

Der Fall des erschossenen Bonner Polizisten geht wohl in die nächste Runde. Nach dem Urteil gegen einen Kollegen geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Aus Versehen hatte der 23-jährige seinen Kollegen bei einem Training erschossen. Das Landgericht hatte den Mann gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Nach Ansicht des Gerichtes habe es sich im Prozess nicht eindeutig klären lassen, wie es zu den Schüssen kam. Der Angeklagte hatte gesagt, der Schuss habe sich bei der Prüfung der Waffe gelöst. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der Mann auf seinen Kollegen gezielt hatte und die Waffen verwechselt hatte.

© Landgericht Bonn

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