Sonntags dürfen Bäckereien ganztägig Brötchen verkaufen

Besitzt eure örtliche Bäckerei ein integriertes Café? Dann darf sie ab sofort ganztägig an Sonn- und Feiertagen Brötchen verkaufen. Zuvor gab es eigentlich eine Begrenzung.

Zu einem Sonntagmorgen gehören für viele Menschen Brötchen, Brezeln oder Croissants von einer Bäckerei dazu. Doch wie lange dürfen sie an Sonn- und Feiertagen eigentlich offen haben? Das ist für viele Menschen nicht klar gewesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Klarheit in die Sache gebracht.

Bäckereien umgingen eine Regelung

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war Kläger gegen einen Bäckereibetrieb aus München. Sie waren der Meinung, dass dieser Betrieb eine gewisse Regel umging und illegal länger als erlaubt Brötchen verkaufen würde. Der Betrieb hätte einfach „zwei Tische und Stühle ins Geschäft gestellt, um als Bäckereicafé länger öffnen zu dürfen“. Als ein solches Café wäre dann das sogenannte Gaststättenrecht gültig geworden. Und das Recht bundesweit ähnlich ist, ist das Urteil gleichzeitig bundesweit zu verstehen.

In NRW eigentlich nur fünf Stunden Verkauf erlaubt

Eigentlich galt vor dem Urteil aber das Ladenöffnungsgesetz in den meisten Bundesländern. Während in Berlin - vor dem Urteil - in Bäckereien neun Stunden am Sonntag verkauft werden durfte, waren in Bayern nur drei Stunden erlaubt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen durften Bäckereien sonntags laut des Ladenöffnungsgesetzes fünf Stunden offen sein. Das ändert sich mit dem Urteil des obersten Gerichts in Deutschland.

Für die meisten Bäckereien ist der Sonntag der umsatzstärkste Tag in der Woche. Da will man natürlich so lange wie möglich offen haben. Mit einem integrierten Café ist das möglich. Deshalb wies der BGH die Klage der Wettbewerbszentrale ab und stellte sich auf die Seite aller Bäckereibetriebe, denn die erfahren immer mehr Konkurrenz.

Konkurrenz von Tankstellen und Supermärkten

Das Deutsche Bäckerhandwerk betont, wie wichtig der Sonntag für das Geschäft einer einzelnen Bäckerei sei. Tankstellen oder Supermärkte können an Sonntagen mit industriell vorgefertigter Backware konkurrieren und potentielle Kunden abgreifen. Die Position der Bäckerei(-cafés) ist nun gestärkt und das freut auch den verklagten Betrieb aus München Ratschiller.

Der Sonntag sei der einzige Tag, an dem Familien noch Ruhe fürs gemeinsame Frühstück hätten. „Ich will die nicht begrenzen, dass sie in der Früh um sieben oder um acht Uhr oder um zehn Uhr ihre Brötchen holen.“ Dem stimmen wohl die meisten Menschen zu.

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