Stadt Bonn muss Lieferverkehr nicht beschränken

Die Stadt Bonn muss nichts gegen den Lärm des Lieferverkehrs an einem Supermarkt in Bonn-Beuel tun. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Nachbarin des Marktes. Die Stadt hatte schon 2015 den Lieferverkehr zeitlich eingeschränkt und in den Jahren danach immer wieder kontrolliert und Strafen verhängt.

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Weitere Einschränkungen wollte die Stadt nicht machen, die Frau klagte. Das Gericht lehnte die Klage jetzt ab. Die Frau habe nicht dargelegt, dass sie durch den Lärm unzumutbar belästigt werde. Ein Gutachten hatte gezeigt, dass die Lärmgrenzen nicht überschritten würden, selbst wenn der Lieferverkehr verdoppelt würde. Außerdem nutze die Frau einen Teil ihres Hauses ohne Genehmigung. Daher sei die Schutzwürdigkeit erheblich reduziert.

DG

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