Sugar-Daddy-Prozess: Haftbefehle aufgehoben

Im sogenannten Sugar-Daddy-Prozess am Landgericht Bonn gibt es die Wende: Das Gericht hat gestern den Haftbefehl gegen die beiden männlichen Angeklagten aufgehoben. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie gemeinsam mit einer jungen Frau einen reichen Geschäftsmann erpresst haben sollen.

© Landgericht Bonn

Der hat die beiden Männer mit seiner Aussage nun aber entlastet: Er hatte angegeben, dass er das erpresste Geld ausschließlich der Frau und nicht den beiden Mitangeklagten überreicht hatte. Gegen die Männer besteht nun kein dringender Tatverdacht mehr. Aus der Untersuchungshaft entlassen, werden sie trotzdem nicht. Sie müssen sich in weiteren Fällen wegen Zwangsprostitution verantworten.

DG

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