Teilweise Baustopp auf Grafenwerth

Die Stadt Bad Honnef muss einige ihrer Neugestaltungsmaßnahmen auf der Insel Grafenwerth stoppen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Der Naturschutzbund BUND hat gegen die Baumaßnahmen geklagt und wollte per Eilantrag verhindern, dass während des Verfahrens weitergearbeitet wird.

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Am Bauabschnitt 1 an der Nordspitze der Insel darf weitergearbeitet werden. Dort entstehen neue Wege und Spielinseln für Kinder. Die Arbeiten in Abschnitt 2, also an der Promenade am Westufer, sowie in Abschnitt 3, im Inneren der Insel, müssen unterbrochen werden. Dabei geht es um eine Sitztreppe, die nach Ansicht des Gerichts in den besonders empfindlichen Uferbereich des Rheins eingreife. Das sei nicht gerechtfertig. Außerdem sei eine geplante Bühne rechtswidrig, weil in Landschaftsschutzgebieten Veranstaltungen mit mehr als einhundert Personen außerhalb befestigter Flächen nicht erlaubt seien. Die Bühne hätte diese Regel ausgehebelt, und das sei unzulässig, hieß es vom Gericht. Gegen den Beschluss kann die Stadt Beschwerde einlegen, dann müsste sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem Fall befassen. CM

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