Urteil zu Diesel-Fahrverboten in Köln

Nach dem Urteil zu möglichen Diesel-Fahrverboten in Köln sehen sich beide Seiten als Gewinner. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte gestern Nachmittag entschieden, dass die Stadt für vier Hauptverkehrsstraßen ein Diesel-Fahrverbot prüfen muss.

Betroffen sind die Justinianstrasse, der Clevische Ring sowie die Luxemburger Straße und der Neumarkt. Die deutsche Umwelthilfe hatte geklagt, sie nannte das Urteil wichtig für saubere Luft in Köln. Die Präsidentin der Bezirksregierung, Gisela Walsken, sagte, sie freue sich für die Kölner Bürger, dass es keine große Verbotszone gebe.

WD

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