Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Der Finanztipp bei Radio Bonn/Rhein-Sieg wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

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Vermögenswirksame Leistungen – oft auch nur VL oder VWL genannt – bedeuten bares Geld für Euch. Diese vermögenswirksamen Leistungen gibt‘s von Eurem Arbeitgeber.

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Bei Vermögenswirksamen Leistungen spart ihr je nach Arbeits- oder Tarifvertrag bis zu 40 Euro im Monat, also bis zu 480 Euro im Jahr. Zahlt Euer Arbeitgeber VL, könnt Ihr innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen zusätzlich noch neun Prozent (!) Arbeitnehmersparzulage bekommen. Was Ihr tun müsst? Das Geld für ein paar Jahre (7) anlegen und damit Vermögen bilden. Wie Ihr Euer Geld anlegen könnt, erklärt euch Finanzexperte Maximilian Blusch.

 „Eine Möglichkeit: das Bausparkonto. Wenn Ihr auf Nummer sicher gehen wollt und vielleicht später noch ein zinsgünstiges Darlehen zum Kauf, Bau oder Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung braucht. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis unter 17.900 Euro – als Single –, legt der Staat noch bis zu rund 43 Euro pro Jahr drauf, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Mein Tipp: Beantragt zusätzlich noch die WoP- die Wohnungsbauprämie. Dafür gelten seit letztem Jahr deutlich großzügigere Einkommensgrenzen von 35.000 Euro (für Singles). Ihr bekommt bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie im Jahr (verh./verp.70.000/140 Euro). Für Verheiratete und Verpartnerte gilt bei beiden Zulagen der doppelte Betrag. Die WoP gibt es übrigens auch ganz ohne Arbeitgeber schon ab 16 Jahren.“

Wer zusätzlich seine Chancen an der Börse wahren möchte, kann die Arbeitnehmersparzulage zweimal, nämlich für das Bausparen und auch zusätzlich für das Wertpapiersparen nutzen. Ein doppelter Gewinn...

„Bei der Anlage in Wertpapiere gilt: die mögliche Rendite aber auch das Risiko ist höher. Die Wertentwicklung ist weniger gut planbar und natürlich von der Börsenentwicklung abhängig-Fließt Eure VL in einen Wertpapiersparvertrag, fällt die Arbeitnehmersparzulage höher aus: bis zu 80 Euro pro Jahr für Singles sind drin. Die Einkommensgrenze beträgt 20.000 Euro (für Singles). Die Zulage und die Einkommensgrenzen verdoppeln sich für Verheiratete oder Verpartnerte. Mein Tipp: Nutzt den ‚Förderturbo‘, also das Wertpapiersparen und das Bausparkonto und sichert Euch so die maximale Förderung für beide Anlageformen. Die Arbeitnehmersparzulage beantragt Ihr einfach (mit Nachweis der Anlage) mit der Einkommensteuererklärung (Anlage VL).“

Wenn Euer Arbeitgeber Euch nur geringe oder gar keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, so lohnt es sich die Beiträge selbst zu bezahlen. Zum Beispiel immer dann, wenn Ihr einen Anspruch auf staatliche Förderungen habt. Wer langfristig denkt, investiert die Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Da bleiben die Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei und erhöhen die spätere Rente. Mein Rat: Sprecht mit Eurem Chef über Euren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und sucht zusammen mit Eurem/r BeraterIn bei Sparkasse oder Bank die für Euch richtige Anlageform aus, um die staatliche Förderung zu kassieren!

Mehr Infos im Netz

Mehr zur Arbeitnehmersparzulage und zu den vermögenswirksamen Leistungen gibt es hier und hier.

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