Vorwurf der Erpressung: 74-jähriger freigesprochen

Das Bonner Amtsgericht hat einen 74-Jährigen vom Vorwurf der versuchten Erpressung freigesprochen. Er hatte eine Möglichkeit entdeckt, Getränkeflaschen manipulieren zu können, ohne den Verschluss zu beschädigen. So könnte man beispielweise K.O.-Tropfen in die Flasche füllen, die dann trotzdem so aussieht, als wäre sie noch nicht geöffnet worden.

Das wollte der 74-Jährige der Genossenschaft Deutscher Brunnen in Bonn mitteilen, die reagierte aber nicht. Also drohte der Senior damit, das Problem zu veröffentlichen, denn im "Darknet" würde er dafür "Unsummen" bekommen. Dann reagierte die Bonner GDB und informierte die Polizei. Die Richterin am Amtsgericht glaubte dem 74-Jährigen, dass er die GDB nicht schädigen sondern nur informieren wollte, und sprach den Mann frei.

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