Zwei Jahre auf Bewährung: Urteil im Fall des getöteten Polizisten

Der Bonner Polizist, der vor einer Übung im Polizeipräsidium einen Kollegen erschossen hat, ist wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damit muss er nicht ins Gefängnis.

© Landgericht Bonn

Das Gericht folgte somit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung, dass der Tathergang nicht vollständig aufgeklärt werden könne. Der Polizist hatte ausgesagt, dass er sich beim Überprüfen seiner Waffe wegen eines Geräuschs erschrocken, und sich so der tödliche Schuss aus Versehen gelöst hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine andere Theorie. Demnach hätte der Polizist geglaubt, nur eine nicht scharfe Übungswaffe in der Hand zu halten, dann hätte er auf seinen Kollegen gezielt und abgedrückt. Der andere Polizist wurde im Nacken getroffen und starb Anfang Dezember vergangenen Jahres im Krankenhaus. CM

Weitere Meldungen