© Landgericht Bonn
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Die Frau war wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, in diesen Punkten gab es einen Freispruch. Die 23-Jährige sei wegen ihrer psychischen Krankheit nicht schuldfähig, hieß es vom Gericht. Da sie aber eine Gefahr für andere Menschen darstellt, wird sie nun in einer Klinik untergebracht. Die Bonnerin hatte vor Gericht gesagt, dass sie sich bei der Tat gefühlt habe als würde sie ferngesteuert. Sie könne es sich bis heute nicht erklären, warum sie einer absolut unschuldigen Person Schaden zugefügt habe. CM
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