
© TechLine / pixabay
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Der Haftbefehl sei vorerst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, teilte die Bonner Polizei mit. Die Gründe seien, dass sie unter anderem keine Vorstrafen und einen festen Wohnsitz habe. Das bedeute aber nicht, dass der Haftbefehl aufgehoben sei, er gelte weiter, nur muss die Frau nicht in einer Zelle sitzen. Die Ermittlungen der Polizei wegen versuchten Totschlags gingen weiter. Der 19-Jährige, den sie wohl nach einem Streit angefahren haben soll, erlitt schwere Kopfverletzungen, ist aber außer Lebensgefahr. CM
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