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Ab Montag, 27. April, gilt die Maskenpflicht in NRW. Wir haben die wichtigsten Antworten zur neuen Regelung.
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Die Herstellerfirmen klagen gegen den Bund, weil der Masken bestellt, aber nicht bezahlt haben soll. Der Bund argumentiert, dass die Masken unter anderem nicht die erforderliche Qualität aufgewiesen hätten. Viele Anbieter hätten auch Lieferfristen nicht eingehalten. Teilweise geht es um Streitwerte in Millionenhöhe. Heute hat sich das Bonner Landgericht mit gleich zwei solcher Klagen beschäftigt. Das Landgericht ist zuständig, weil sich der Dienstsitz des Bundesgesundheitsministerium in Bonn befindet. CM
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