© Landgericht Bonn
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Allerdings muss die Seniorin nicht sofort ausziehen, sondern hat noch eine Frist bis Ende des Jahres. Ihre Vermieter hatten der 93-Jährigen Anfang 2017 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die 80 und 81 Jahre alten Eheleute, die selber gebrechlich sind, wollen in die Wohnung ihrer Mieterin ziehen. Entscheidend für den Ausgang des Mietprozesses war ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die 93-Jährige nach einem Schlaganfall trotz eingeschränkter Sehkraft, schwachem Kurzzeitgedächtnis und Gesichtsfeldverlust durchaus noch «umzugstauglich» sei. Ein hohes Alter alleine sei noch kein Grund, einem Mieter nicht kündigen zu können, hieß es vom Gericht. CM
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