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Die Landesregierung hat unter anderem beschlossen, dass das bisherige Konzept der Inzidenzstufen wegfällt. Stattdessen ist ab heute nur noch ein Grenzwert der Inzidenz entscheidend für strengere Maßnahmen, und zwar 35. Wenn dieser Wert überschritten wird, gilt für viele Bereiche die 3G-Regel. Für Innengastronomie, touristische Übernachtungen oder Veranstaltungen in Innenräumen muss man also vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Für Schülerinnen und Schüler reicht es aus, den Schülerausweis vorzulegen, weil sie für den Schulbesuch regelmäßig getestet werden. Die Inzidenzwerte im RBRS-Land liegen heute Morgen bei 112,2 in Bonn und 62,6 im Rhein-Sieg-Kreis.
TH
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