
Hintergrund des Begehrens ist die von Bürgermeister Schumacher geforderte Grundsteuererhöhung. Allerdings wurden nicht genug gültige Unterschriften eingereicht. In Alfter als Gemeinde mit weniger als 50.000 Einwohnern muss der Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens nach gesetzlichen Maßgaben von mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde gestellt werden. Von den abgegebenen 4155 Unterschriften sind laut Gemeinde aber 909 ungültig. Damit wäre die notwendige Anzahl gültiger Stimmen von 3792 nicht erreicht. Die SPD aus Alfter hat sich jetzt dazu geäußert: Auch wenn das Abwahlverfahren nicht zur Stande kommt, muss das Begehren den politisch Handelnden in Alfter eine dringende Mahnung sein, mit den Steuergeldern der Bürger besser umzugehen.