© Landgericht Bonn
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Er hatte im letzten August versucht, den beiden Männern die Kehle durchzuschneiden. Weil sich beide im letzten Moment jeweils umdrehten wurden sie nur leicht verletzt. Gekannt hatte der Mann die beiden nicht. Warum der Angeklagte mit dem Messer auf die beiden Männer zuging konnte nicht geklärt werden. Vor Gericht behauptete der Täter, sich an nichts erinnern zu können. Eine mögliche psychische Erkankung hatte ein Gutachter nicht gefunden. Er hatte zwar Drogen genommen, aber nicht genug für einen Erinnerungsverlust.
DG
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