
© Polizei RLP
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Das Ahrtal nach der Flutwelle
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"Bei einer Katastrophe dieser Dimension hätte wohl niemand fehlerfrei reagiert", schreibt Weigand in einer Stellungnahme. Aber gar nicht zu handeln, halte sie für keine Option. Gestern hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz bekannt gegeben, den Ex-Landrat des Kreises Jürgen Pföhler nicht anzuklagen. Der Anfangsverdacht lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen im Amt. Dafür bestehe aber kein hinreichender Tatverdacht, hieß es gestern. Auch wenn das für viele eine schmerzhafte Botschaft war, sagt Wiegand, - sei jetzt zumindest der fast dreijährige Zustand der Schwebe beendet.
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