
© Amtsgericht Siegburg
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Die Kinderarztpraxis der Familie hatte der Tochter ein Attest zur Befreiung vom Sportunterricht ausgestellt. Auf dem Formular kreuzte die Mutter dann aber zusätzlich noch das Feld für die Schulbefreiung an, heißt es in der Anklage. Es ging darin um einen Zeitraum von Anfang Februar bis Anfang März. Dann habe die Frau das Attest eingescannt und per Mail an die Schule der Tochter geschickt, heißt es. Damit ist sie aber offenbar nicht durchgekommen.
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