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Anklage wegen Kopf vor Landgericht
© Landgericht Bonn
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Anklage wegen Kopf vor Landgericht

Im Fall des abgetrennten Kopf vor dem Bonner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben: Der 39-Jährige Tatverdächtige muss sich wegen Störung der Totenruhe verantworten.

Veröffentlicht: Dienstag, 15.11.2022 11:08

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Im Juni hatte der Mann den Kopf vom Alten Zoll bis vor das Landgericht getragen. Den alarmierten Einsatzrkäften zeigte er dann auch den dazugehörigen Torso. Der Tote war ein 44-Jähriger Obdachloser, der natürlich gestorben war. Der ebenfalls obdachlose 39-Jährige Tatverdächtige sitzt seitdem in Untersuchungshaft, hat sich aber lange nicht geäußert. So ist weiter unklar, ob er den Kopf auch abgetrennt hat und warum er ihn durch die Stadt getragen hat.

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