© Landgericht Bonn
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Der Klinikbetreiber Asklepios möchte Schadensersatz, weil das Land und die Uniklinik eine "Verdrängungssituation" geschaffen haben sollen. Konkret wirft Asklepios ihnen u.a. vor, dass das Land den Grundsatz der Trägervielfalt missachtet haben soll. Während das Land Förderanträge von Asklepios abgelehnt haben soll, habe die UKB 350 Millionen Euro bekommen. Mit einem Teil davon wurde dann ein Kinderherzzentrum auf dem Venusberg aufgebaut - in direkter Konkurrenz zur Klinik in St. Augustin. Die UKB soll ausserdem Mitarbeitende abgeworben haben. Die Uniklinik wiederum klagt gegen Asklepsios, wegen aus Sicht der UKB falscher Behauptungen.
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