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Betonwand an der A3: Verfahren am Kölner Landgericht eingestellt
© succo / pixabay
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Betonwand an der A3: Verfahren am Kölner Landgericht eingestellt

Vor vier Jahren hatte sich an der A3 bei Köln die Betonplatte einer Lärmschutzwand aus der Verankerung gelöst und war auf den Kleinwagen einer 66-Jährige gestürzt. Die Frau starb. Das Verfahren am Kölner Landgericht gegen zuletzt noch zwei Angeklagte wurde jetzt überraschend eingestellt.

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Vor Gericht standen ein Ingenieur einer Baufirma und ein Mitarbeiter von Straßen.NRW. Ihnen wurden ursprünglich Totschlag durch Unterlassen bzw. fahrlässige Tötung vorgeworfen. Jetzt müssen der Oberbauleiter 90.000 Euro und der Ingenieur von Straßen.NRW 60.000 Euro zahlen. Dann wird das Verfahren gegen sie ganz eingestellt. Gegen einen dritten Angeklagten, auch von Straßen.NRW, war das Verfahren schon im November eingestellt worden - gegen eine Zahlung von 30.000 Euro.

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Staatsanwaltschaft beantragte Einstellung des Verfahrens

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Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Angeklagten vom Pfusch am Bau gewusst hätten, hieß es. Außerdem lagen zwischen der Montage der Wände und dem tödlichen Unfall zwölf Jahre. In dieser Zeit hätten die Lärmschutzwände überprüft werden müssen. Die Staatsanwaltschaft war von Pfusch am Bau ausgegangen und davon dass der Tod der Frau hätte verhindert werden können. Beim Bau der Lärmschutzwand waren improvisierte Haltewinkel angeschweißt worden, weil einige der Schutzplatten nicht passten. Dadurch war der Rostschutz nicht mehr gegeben, und die Platte konnte abstürzen, hieß es.

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