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BGH verwirft Revision zu abgetrenntem Kopf vor Bonner Landgericht
© Landgericht Bonn
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BGH verwirft Revision zu abgetrenntem Kopf vor Bonner Landgericht

UPDATE: "Der Fall ist damit abgeschlossen und der Tote kann seine Ruhe finden" - das sagt der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof. Da ging es heute um das Urteil zu dem Mann, der vergangenes Jahr einen menschlichen Kopf vor dem Bonner Landgericht abgelegt hatte. Er hatte nach dem Urteil Revision eingelegt, die hat der BGH jetzt aber verworfen. Im Urteil des Bonner Landgerichts seien keine Fehler, das Urteil ist also rechtskräftig.

Veröffentlicht: Mittwoch, 06.12.2023 06:46

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Ursprüngliche Meldung von 06.12.2023, 7:52 Uhr

Daran erinnern sich wohl noch viele Menschen in Bonn: Vor dem Landgericht lag ein abgetrennter menschlicher Kopf. Ab heute ist die Angelegenheit ein Fall für den Bundesgerichthof in Karlsruhe. Im Januar dieses Jahres war der Mann, der den Kopf dort abgelegt haben soll, zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Störung der Totenruhe. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten dagegen Revision eingelegt. Das Bonner Landgericht hatte damals festgestellt, dass der Angeklagte den Kopf zwar vor dem Gericht abgelegt hatte, das Opfer aber vorher schon eines natürlichen Todes gestorben war. Ob der Angeklagte den Kopf selbst abgetrennt hatte, blieb unklar. Er hatte im Verfahren geschwiegen. Wann es ein Urteil aus Karlsruhe geben wird, ist noch nicht klar.

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