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Böllerverbote im RBRS-Land
© RBRS / Sebastian Derix
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Böllerverbote im RBRS-Land

Der Jahreswechsel im RBRS-Land wird in diesem Jahr wohl deutlich ruhiger ablaufen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 31.12.2020 06:05

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Viele Kommunen haben Verfügungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verbieten. In Bonn gilt das Böllerverbot im kompletten Stadtgebiet, die meisten Kommunen im Kreis beschränken sich auf Plätze, an denen es in den letzten Jahren an Silvester immer größere Menschenansammlungen gab.

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Feuerwerksverbote im Überblick

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Allgemein appelieren Städte und Gemeinden in diesem Jahr auf das Anzünden von Feuerwerk zu verzichten und erinnern an das geltende An- und Versammlungsverbot.

Bonn

Das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern ist im gesamten öffentlichen Stadtgebiet verboten. Entsprechende Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt sind angekündigt.

Bad Honnef

Bad Honnef hat mehrere Verbotszonen eingerichtet, in denen nicht geböllert werden darf. Das betrifft den Eifelblick inklusive 50m Umkreis, die Insel Grafenwerth, die Schaafhausenkanzel inklusive 50m Umkreis, den Park Reitersdorf, den Stadtgarten und den Aegidiusplatz in Bad Honnef Aegidienberg (gelbe Bereiche auf den Karten).

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Königswinter

Der Drachenfels ist ab heute (31.12.) 18 Uhr bis Neujahr um 8 Uhr vollständig gesperrt, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Außerdem gilt ein Feuerwerksverbot für die Rheinpromenade und den Marktplatz in der Altstadt.

Siegburg

In Siegburg ist das Anzünden von Feuerwerk an den folgenden Orten untersagt:

  • Michaelsberg (Gebiet oberhalb des unteren Rundweges),
  • Mühlentorplatz,
  • Marktplatz und Goldene Ecke (Fläche zwischen Einmündungen Bahnhofstraße, Annostraße, Griesgasse, Kirchgasse, Bergstraße, Selcukstraße, Nogenter Platz, Orestiadastraße, Kaiserstraße und Holzgasse),
  • Europaplatz,
  • Neue Poststraße,
  • An der Stadtmauer.

Zusätzlich gilt das Verbot auf allen öffentlichen Spielplätzen, Sport-, Bolz- und Basketballplätzen sowie den Schulhöfen. Die Stadt weist außerdem noch einmal auf das Versammlungsverbot hin, dies beinhalte auch das Anstoßen auf der Straße.

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Troisdorf

Die Stadt Troisdorf hat an einigen Plätzen Feuerwerksverbote erlassen. In der Troisdorfer Innenstadt sind das die Fußgängerzone inkl. Busbahnhof, die obere Kölner Straße (Hausnummer 88-168), der Festplatz an der Stadthalle, der Platz der Menschenrechte, der Elsenplatz, die Burgallee und der Burghof der Burg Wissem. Auch in den Stadtteilen gelten Verbote:

  • Markplatz Sieglar,
  • Spicher Platz in Spich,
  • Busbahnhof in Spich,
  • Bleimopsplatz in Spich,
  • Oberlarer Platz,
  • Festplatz West und „Zirkusplatz“ an der Herrmann-Ehlers-Straße in Friedrich-Wilhelmshütte,
  • Europaplatz am Rotter See,
  • Paul-Schürmann-Platz in Bergheim,
  • Kreuzung Bergstraße/Siegstraße („Froschplatz“) in Bergheim,
  • Sandhasenplatz in Altenrath,
  • Bottemelechsplatz in Eschmar
  • und der Elly-Heuss-Knapp-Platz in Müllekoven.


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