
© RBRS/Sarah Lenz
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Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Minden. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt für nicht notwendige Programmpunkte oder zusätzliche Leistungen bei den Veranstaltungen zahlen muss, wenn sie sich die als Veranstalterin wünscht. Die Händler und Schausteller können dafür nicht mehr herangezogen werden. Das sind zum Beispiel das Feuerwerk bei Pützchens Markt, der traditionelle Festumzug, auch Dekorationen und Beleuchtung unter anderem auch beim Weihnachtsmarkt ebenso wie Bühnen. Auch Kosten für die Werbung dürfen nun nur noch teilweise weitergegeben werden, den Großteil davon muss die Stadt tragen.
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