
© pixabay/martaposemuckel
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Modeste hatte gegen den Hersteller eines Energydrinks aus dem Rhein-Sieg-Kreis geklagt. Das Gericht hat jetzt entschieden, dass der Geschäftsführer dieses Herstellers 350.000 € nebst Zinsen zahlen muss. Diese Summe hatte der Fußballer auch in seiner Klage gefordert. Streitpunkt war ein Vertrag, in dem laut Modeste vereinbart war, dass er die Drinks vertreiben darf, aber sich nicht kümmern muss. Der Hersteller sagte aber, er hätte die Getränke abholen müssen. Dies sah das Gericht aber nicht so.
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