
© succo / pixabay
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Genau wie zuvor dem Kölner Verwaltungsgericht reichte auch dem OVG das vorgelegte Beweismaterial gegen den Mann nicht aus. Die Stadt Bonn habe nicht ausreichend dargelegt, dass von dem Prediger eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht. Und sie habe auch keine konkreten Gefahren benannt, die von dem Mann ausgehen sollen. Die Stadt Bonn wollte ihn in den Kosovo abschieben. Sie wirft ihm vor, Hasspropaganda im Netz verbreitet zu haben. Der Salafist sitzt seit Anfang September in Abschiebehaft.
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